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Die Forderungsbeitreibung
Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, daß die Auslagerung von Beitreibungsarbeiten für Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich vorteilhaft ist. Im einzelnen ergeben sich folgende Gesichtspunkte:
Eine statistische Auswertung hat ergeben, daß bei der anwaltlichen Beitreibung ca. 70 % aller Forderungen realisiert werden können (Quelle: Mewing, Mahnen, Klagen, Vollstrecken S. 104). In diesen Fällen muß der Schuldner die Kosten der anwaltlichen Dienstleistung mitbezahlen.
Die Kosten für die nicht beitreibbaren Forderungen sind steuerlich abzugsfähig. Darüber hinaus wird ein eigener Bearbeitungsaufwand erspart.
Wenn ein Gläubiger eigenes Personal einsetzt, wird der Bearbeitungsaufwand kalkulatorisch nicht erfaßt.
Der Aufwand wird bei erfolgreicher Beitreibung nicht erstattet und ist zudem nicht steuerlich abzugsfähig.
Daraus folgt, daß die Forderungsbeitreibung durch ein spezialisiertes Anwaltsbüro effektiv und kostengünstig ist.
Durch den Einsatz modernster Technik (automatisiertes Mahnverfahren per Datentrögeraustausch) können wir unseren Mandanten auf schnellstem Wege einen vollstreckbaren Titel verschaffen.
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